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Presseschau

Amazon legt Einspruch gegen Verbot von „Pastewka“-Folge ein

24. Januar 2019
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Am Dienstag berichteten wir bereits, dass ein Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot in Serie „Pastewka“ von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) festgestellt und daraufhin eine Ausstrahlung der betreffenden Folge verboten wurde. Nun berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass Amazon Prime Video, einer Sprecherin zufolge, „die Verfügung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) anfechten“ werde. „Ungeachtet dessen, werde ‚die beanstandete Episode in Kürze und für den Zeitraum, bis in der Sache entschieden wurde, gegen eine neue Version ausgetauscht‘. … Amazon kann Rechtsmittel gegen die Untersagung sowie gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einlegen.“

(nicht frei zugänglich/ Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24.1.2019)

Unter Berufung auf einen Unternehmenssprecher berichtet Timo Niemeier auf DWDL.de: die „neue Version soll schnellstmöglich, spätestens in einigen Tagen, online gehen“. „Amazon betont gegenüber DWDL.de, dass mit diesem Schritt weiterhin alle Folgen der Serie ohne Unterbrechung bei Prime Video zum Abruf bereitstehen.“ Außerdem habe die BLM am Montag gegenüber DWDL.de erklärt, „dass auch Hinweise wie etwa “Dauerwerbesendung” das Problem nicht lösen würden. … Brainpool erklärte als zuständige Produktionsfirma bereits im vergangenen Jahr, dass es keine Produktplatzierung gegeben habe. Im konkreten Fall habe man laut Drehbuch in einem Elektromarkt drehen müssen und den Media Markt entsprechend angemietet. … Auch Bastian Pastewka betonte am Mittwoch in der ZDF-Sendung ‚Volle Kanne‘, dass das Wort ‚Schleichwerbung‘ in diesem Zusammenhang etwas schwierig sei. Die Serie handele eben von einem Technik-Nerd, der in einer Folge eben auch mal in einen Elektrofachmarkt gehe.“ Weiter heißt es im Artikel, der Fall habe „das Potenzial, um eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen. … Bestätigt die Justiz die Ansicht der BLM, würde es künftig wohl noch viel mehr Fake-Produkte im Fernsehen zu sehen geben.“ Streit um “Pastewka”-Folge: Amazon legt Einspruch ein

(frei zugänglich/ vom 23.1.2019)

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