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Die Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen den ARD-Landesrundfunkanstalten und den Produzenten wurden im Juni 2018 um einen neuen Absatz 6 gegen sexuelle Gewalt, Missbrauch und sexualisierte Belästigung erweitert.
Zur Pressemitteilung vom 10. Juli: ARD und Produzenten erweitern ihre Zusammenarbeit: Vertragsklausel gegen sexuelle Gewalt und Belästigung
Zum Download: Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen den ARD-Landesrundfunkanstalten und den Produzenten – Stand Juni 2018