Die Pressemitteilung der Produzentenallianz im Wortlaut:
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat sich heute in einer vierstündigen Verhandlung ausführlich mit allen gegen die verfassungsgemäße Gültigkeit des Filmförderungsgesetzes (FFG) vorgebrachten Bedenken auseinandergesetzt. In der Folge der im letzten Sommer verabschiedeten kleinen FFG-Novelle ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass das FFG in jeder Hinsicht als verfassungsgemäß anzusehen ist. Insbesondere hat das Gericht die Zweifel, der Bund hätte keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass dieses Gesetzes, nicht gelten lassen.
Uli Aselmann, Vorsitzender des Vorstands der Produzentenallianz-Sektion Kino: „Wir sind sehr erleichtert, dass damit die Zukunft dieses überaus wichtigen Finanzierungselements für den deutschen Film gesichert ist. Wir appellieren an die klagenden Kinobetreiber, diese Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts jetzt auch zu akzeptieren und gemeinsam an einer zeitgemäßen Fortentwicklung des FFG zu arbeiten.“
Alexander Thies, Vorsitzender des Produzentenallianz-Gesamtvorstands: „Insbesondere möchten wir uns bei der überwiegenden Mehrheit der Branche bedanken, die sich in diesen Jahren der Unsicherheit nicht beirren ließ und die FFA getragen und nicht alleine gelassen hat.“
Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts:Filmabgabe verfassungsgemäß (frei zugänglich)