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Presseschau

DFFF: Verlängerung bis 2015 beschlossen

24. September 2012
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Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) sei von Kulturstaatsminister Bernd Neumann um drei Jahre bis 2015 verlängert worden, meldet die Süddeutsche Zeitung. Neu sei, dass künftig auch sogenannte barrierefreie Fassungen eines Films produziert werden müssen. Der DFFF sei jeweils auf drei Jahre begrenzt und nun zum zweiten Mal verlängert worden. Bis Ende August 2012 seien Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 329 Millionen Euro bewilligt worden, was zu Investitionen im Rahmen der Kinoproduktion in Höhe von mehr als 1,5 Milliarden Euro geführt habe: Bund fördert nur noch „barrierefreie“ Filme (frei zugänglich)

Die überarbeitete Richtlinie werde zeitgleich mit dem neuen Förderzeitraum zum 1. Januar 2013 in Kraft treten, heißt es in der Pressemitteilung des BKM. Neben der Verpflichtung, eine barrierefreie Fassung zu erstellen, werde darin die Mindestkopienzahl erhöht, um eine umfassendere Auswertung auf der Kinoleinwand zu gewährleisten. Förderanträge müssen künftig spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn gestellt werden, Berechnung der Handlungskosten wird den Parallelregelungen der Filmförderungsanstalt und der Länderförderungen angepasst. Virtuelle Dreharbeiten werden im Eigenschaftstest für Spielfilme stärker berücksichtigt. Hierdurch wird der wachsenden Bedeutung von visuellen Effekten Rechnung getragen und die deutsche Visual-Effects-Branche gestärkt. Staatsminister Bernd Neumann: „Der DFFF ist mittlerweile zu einem zentralen Bestandteil der Filmförderung geworden und trägt entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft bei. Daher haben wir eine Verlängerung des DFFF bis 2015 beschlossen, die nun auch von der Europäischen Kommission gebilligt wurde.“ Deutscher Filmförderfonds verlängert – Filme künftig barrierefrei (frei zugänglich)

Direkt zur Richtlinie des BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds) (frei zugänglich)

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