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Presseschau

FFG-Novellierung passiert Bundeskabinett

4. Juni 2008
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Das Bundeskabinett habe in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf des novellierten Filmförderungsgesetzes zugestimmt, meldet Blickpunkt:Film. Im Laufe des Tages werde der Entwurf im Kulturausschuss diskutiert. Zu den Änderungen gegenüber der FFG-Fassung aus dem Jahr 2004 zählten eine Neugewichtung der Förderbereiche mit Erhöhung der Mittel für die Absatzförderung sowie einer Stärkung der Projektfilm- und der Drehbuchförderung: „Bundeskabinett beschließt FFG-Entwurf“


Vorher hatte Blickpunkt:Film gemeldet, Bundeskulturminister Bernd Neumann habe im Rahmen der „CDU MediaNight“ Einblick in seine Vorschläge zur FFG-Novellierung gegeben, die er ins Kabinett einbringen möchte, meldet Blickpunkt:Film. Neumann spreche sich für die Aufnahme von Vertretern der Videoprogramm- und Video-on-Demand-Anbietern in den FFA-Verwaltungsrats aus. Die Sperrfrist-Regelung bei Abrufdiensten soll von zwölf auf sechs Monate, bei Pay-TV von 18 auf zwölf und beim Free-TV von 24 auf 18 Monate reduziert werden:  „BKM Neumann untermauert Haltung zur FFG-Novellierung“

Auf den Seiten der Bundesregierung: „Synopse zum Entwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes“ (Link auf PDF-Dokument)

Die Pressemitteilung der Bundesregierung im Wortlaut:
PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
PRESSEMITTEILUNG NR.: 202

Bundeskabinett beschließt Entwurf des neuen Filmförderungsgesetzes

Mi, 04.06.2008
     
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung dem Entwurf des novellierten Filmförderungsgesetzes (FFG) zugestimmt. Kulturstaatsminister Bernd Neumann sagte hierzu:

"Gemeinsam mit dem Deutschen Filmförderfonds wird das modernisierte FFG der Filmwirtschaft verbesserte Rahmenbedingungen verschaffen. Ich bin überzeugt, dass die neuen Regelungen des FFG dazu beitragen werden, die Qualität deutscher Filme weiter zu fördern und die Vielfalt der hiesigen Kinolandschaft zu erhalten. Damit sind gute Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich die Erfolgsgeschichte des deutschen Films fortsetzen kann."
 
Mit der Novellierung, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, wird das FFG an die technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen der letzten fünf Jahre angepasst. Neue digitale Verwertungsformen von Filmen, die schwierige Situation der Kinos und die immer größere Bedeutung der Vermarktung von Filmen werden berücksichtigt. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, qualitativ hochwertige Filme zu fördern und die vielfältige deutsche Kinolandschaft zu erhalten. Im Rahmen des Novellierungsverfahrens fand ein intensiver Austausch mit der Filmbranche statt.
 
Die wichtigsten Änderungen im Gesetzesentwurf:

  • Die Förderbereiche werden neu gewichtet. Die Mittel für die Absatzförderung werden deutlich erhöht, um deutsche Filme erfolgreich in den Kinos vermarkten zu können. Zur Verbesserung der Qualität werden die Projektfilmförderung und die Drehbuchförderung gestärkt.
  • Mit Blick auf die schwierige Situation der Kinos wird die Förderung der Filmtheater neu strukturiert.
  • Da sich die Auswertung von Filmen in den verschiedenen Medien deutlich beschleunigt hat, werden die Sperrfristen für die verschiedenen Auswertungsstufen verkürzt.
  • Anbieter neuer Dienste werden als Zahler von Beiträgen für die Finanzierung der Filmförderung, aber auch als Fördermittelempfänger berücksichtigt. Neben Video-on-Demand-Anbietern werden nun auch Vermarkter von Programmpaketen herangezogen. Für Video-on-Demand-Angebote wird eine Förderung eingeführt.
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