Der Rundfunkbeitrag könne nicht bar gezahlt werden. Ein Gerichtsurteil weise den Kläger ab, der den Beitrag also per Überweisung oder als Lastschrift zu zahlen habe. Das Urteil gelte bundesweit und sei unanfechtbar, so Joachim Huber im Tagesspiegel. Unanfechtbares Gerichtsurteil Keine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen
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