Skip to content
Presseschau

Rundfunkbeitrag: BVG Leipzig weist Klagen von Sixt und Netto ab (Update)

9. Dezember 2016
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe den Rundfunkbeitrag für Unternehmen als verfassungsgemäß bestätigt und Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Bayerischen Rundfunk (BR) abgewiesen, meldet die Süddeutsche Zeitung: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkbeitrag für Unternehmen (frei zugänglich)

Update: Der Autovermieter Sixt wolle nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde einlegen, meldet W&V Online. Die Entscheidung sei in keiner Weise nachvollziehbar, habe das Unternehmen am Mittwochabend mitgeteilt: Sixt will Verfassungsbeschwerde einlegen (frei zugänglich)

Scroll