Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe erneut Klagen gegen den Rundfunkbeitrag zurückgewiesen, berichtet die Medienkorrespondenz. Das Gericht habe am 14. Juni bekräftigt, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig sei und habe Klagen von drei Privatpersonen als unbegründet abgewisen: Klagen gegen den Rundfunkbeitrag erneut vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen (frei zugänglich)
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