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Presseschau

15. RÄStV: „Massiver Eingriff in die Freiheit des Bürgers“

14. Dezember 2010
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„Wenn nicht noch ein Wunder geschieht oder wenn die Ministerpräsidenten der Länder nicht noch Vernunft annehmen – beides ist in dieser Frage wohl unwahrscheinlich –, wird morgen der ‚Fünfzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge‘ von den Länderchefs unterzeichnet werden,“ schreibt Ingo von Münch, emeritierter Professor für Öffentliches Recht und früher Kultur- und Wissenschaftssenator und Zweiter Bürgermeister in Hamburg, in der Frankfurter Allgemeinen. Wichtigster Inhalt des Staatsvertrags sei die Aufhebung des bisher geltenden „Rundfunkgebührenstaatsvertrages“, der durch einen „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ ersetzt werden soll. Kurz: statt „Gebühr“ also nun „Beitrag“. Was auf den ersten Blick nur als ein Worttausch erscheine, bedeute in Wahrheit eine „Revolution im deutschen Rundfunkwesen, dies nicht zum Wohle der Allgemeinheit, sondern einzig und allein als weitere Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – verbunden mit einem massiven Eingriff in die Freiheit des Bürgers“: Die verlorene Freiheit des Gebührenzahlers (frei zugänglich)

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