Skip to content
Presseschau

FFG-Entscheidung: Reaktionen

27. Februar 2009
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hält laut einer am Donnerstag (26.2.2009) bekanntgegebenen Entscheidung die „Erhebung der Filmabgabe in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig“. Das Gericht geht aber davon aus, dass es gerechtfertigt ist, sowohl die Kinobetreiber und die Unternehmen der Videowirtschaft als auch die Fernsehveranstalter an den Kosten der Filmförderung zu beteiligen.

Blickpunkt:Film
berichtet, die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen unterstreiche in einer Erklärung, dass das BVerwG in seinem Beschluss ausdrücklich davon ausgehe, dass es gerechtfertigt sei, sowohl die Kinobetreiber und die Unternehmen der Videowirtschaft als auch die Fernsehveranstalter an den Kosten der Filmförderung zu beteiligen. Christoph E. Palmer, Vorsitzenden der Produzentenallianz-Geschäftsführung: „Wir gehen davon aus, dass die kulturwirtschaftlichen Gesichtspunkte dieser Finanzierung auch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht in Frage gestellt werden“ – Produzentenallianz sieht FFA-Finanzierung nicht in Frage gestellt

Zur Reaktion der Filmförderungsanstalt schreibt Blickpunkt:Film, die FFA sehe in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine Klarstellung, nach der die Abgabe, wie sie derzeit geregelt ist, zwar verfassungswidrig, die Bundesfilmförderung durch die FFA jedoch grundsätzlich verfassungskonform ist. Die FFA kündige an, dem Bundesverfassungsgericht alle Argumente für eine Aufrechterhaltung des Abgabesystems vorzutragen. Zugleich werde die FFA gemeinsam mit ihren Partnern aus Politik und Filmwirtschaft nach Lösungen suchen, die die Existenz der nationalen Filmförderung in Deutschland dauerhaft sicherten: FFA sieht Bundesfilmförderung grundsätzlich bestätigt

Zur Erklärung der FFA: FFA zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (frei zugänglich)

Filmecho|Filmwoche hat Reaktionen auf die Gerichtsentscheidung gesammelt:

Die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner begrüße die Deutlichkeit, mit der das Gericht Stellung genommen hat. „In zwei Punkten wird der Vorstoß der Kinos zurückgewiesen: Sowohl die Bundeszuständigkeit für die Filmförderung als auch die Erhebung dieser Sonderabgabe als solche sind verfassungsgemäß.“ Jetzt sei „umsichtiges politisches Handeln“ gefordert. Krüger-Leißner sehe zudem „die große Chance, dass die Beteiligten nach den Verwerfungen der vergangenen Monate und Jahre wieder demonstrieren können, dass sie – im Interesse des deutschen Kinofilms – in einem Boot sitzen!. Dazu möchte sie die Zahlergruppen ausdrücklich auffordern: Reaktionen auf FFG-Entscheidung (SPD) (frei zugänglich)

Auch die filmpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Claudia Winterstein, meine, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes den politischen Handlungsbedarf bei der Filmförderung deutlich macht: Reaktionen auf FFG-Entscheidung (FDP) (frei zugänglich)

Der Verband der Kinobetreiber HDF Kino sehe im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. Februar seine „stringente und konsequente Haltung zur Abgabensystematik im FFG“ bestätigt: Reaktionen auf FFG-Entscheidung (HDF Kino) (frei zugänglich)

Die Kinokette UCI, zu der vier der klagenden Kinobetreiber gehört, habe erklärt, die Kläger hielten das Filmförderungsgesetz aus weiteren Gründen für verfassungswidrig. „Insbesondere ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fraglich, da das Filmförderungsgesetz im Wesentlichen kulturelle Ziele verfolgt, die Förderung der Kultur ist jedoch Ländersache.“ Auch die Heranziehung zu dieser Sonderabgabe und die anschließende Verwendung der Mittel halte nach Ansicht der Kläger den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht stand: Reaktionen auf FFG-Entscheidung (UCI) (frei zugänglich).

Der Verband Deutscher Filmproduzenten schließlich zeige sich in einer ersten Stellungnahme „schockiert“ von der Entscheidung , berichtet Blickpunkt:Film: FFG: Banger Blick nach Karlsruhe

Scroll