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Presseschau

Filmerbe im Kulturausschuss

20. Juni 2008
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Vom deutschen Filmerbe sei nur ein Bruchteil in den Archiven überliefert, schreibt Ralf Schenk in der Berliner Zeitung. Lediglich ein Viertel der Stummfilme sei erhalten geblieben, Verluste drohten auch heute. Während die Pflichtabgabe für Bücher seit 1969 festgeschrieben sei, gebe es sie fürs Kino keineswegs: „Verblichene Visionen“ (frei zugänglich)

Wie das Kulturgut Film besser aufbewahrt werden kann, habe sich der Kulturausschuss des Bundestags gestern von Experten aus der Filmbranche beraten lassen, schreibt Sebastian Handke im Tagesspiegel. Darüber, dass die Sicherung künftig zentral geschehen müsse und die Kosten dafür zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand aufzuteilen seien, waren sich die Experten einig. Es müsse dabei allerdings zum Ausgleich eines „grundsätzlichen Konflikts“ kommen: Film sei nicht nur Kulturgut, sondern auch Ware, an denen die Produzenten die Rechte besitzen und über deren Nutzung sie selbst bestimmen möchten. Eine „Fair Use“-Regelung solle den Ausgleich schaffen : „700 Jahre“ (frei zugänglich)

„Zwang zur Archivierung aller Filme, die im Kino laufen ja, aber die Entscheidung über die Aufbewahrung des Originalnegativs muss in der Hand des Produzenten bleiben“ – so habe Martin Moszkowicz, Produktionsvorstand der Constantin Film AG, die Haltung der Produzentenallianz in der Diskussion mit den Abgeordneten des Kulturausschusses des Bundestages um die Bewahrung des deutschen Filmerbes eingebracht, berichtet Blickpunkt:Film. Moszkowicz habe dem Wunsch der Archivare widersprochen, das dänische Modell gesetzlich einzuführen, das zunächst die Hinterlegung einer Sicherheitskopie und nach fünf Jahren die Überführung des Originalnegativs in ein Archiv vorschreibt. Einigkeit habe bei der Anhörung im Wunsch nach Aufhebung der Kleinstaaterei bei der Aufbewahrung bestanden: „Moszkowicz gegen dänisches Modell bei Filmarchivierung“

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