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Presseschau

FFG-Novellierung im Bundestag

13. November 2008
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„Wer Kino lieber auf der kleinen Heimleinwand als im Lichtspieltheater guckt, kann es sich künftig zu Hause noch gemütlicher machen.“ Das novellierte Filmförderungsgesetz mache dies möglich, schreibt Jan Schulz-Ojala im Tagesspiegel. Es werde an diesem Donnerstag abschließend im Bundestag beraten und am 1. Januar bis einschließlich 2013 in Kraft treten. Pay-TV-Kunden müssten danach künftig nur noch ein Jahr nach Kinostart (statt bisher anderthalb) auf die Ausstrahlung ihrer Lieblingsfilme warten, Otto Normalfernsehverbraucher sei dann nach anderthalb Jahren (statt bisher zwei Jahren) dran.

16 Millionen Euro des Etats von 77 Millionen steuerten alljährlich die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender bei; die Verkürzung dieser Fristen dürfe ihnen so willkommen sein, dass sie wohl auch ihre bislang auf der Basis der Freiwilligkeit geleisteten Zahlungen in den großen FFA-Fördertopf gern fortsetzen. Eine Pflichtabgabe der Fernsehsender zur Filmförderung, wie etwa im Cineastenparadies Frankreich üblich, sei auch im renovierten FFG wieder nicht vorgesehen. „Frohe Kunde für den Couch Potato“ (frei zugänglich)x

Die Pressemitteilung des BKM im Wortlaut:

Neues Filmförderungsgesetz verbessert Rahmenbedingungen

Anlässlich der heutigen abschließenden Beratung der Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) im Bundestag, die 2009 in Kraft treten soll, sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Ich bin überzeugt, dass das neue Filmförderungsgesetz ein gelungener Wurf ist. Die Rahmenbedingungen der deutschen Filmwirtschaft werden weiter verbessert, damit sich die derzeitige Erfolgsgeschichte des deutschen Films fortsetzen kann. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis langer und intensiver Verhandlungen mit allen Beteiligten. Hierbei wurden alle Interessen sorgfältig abgewogen."

Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, qualitativ hochwertige Filme zu fördern. Hierzu trägt eine verstärkte Drehbuchförderung bei. Zu den Aufgaben der FFA wird es künftig auch gehören, die Belange der Beschäftigten der Filmwirtschaft zu unterstützen. Damit werden im FFG erstmals soziale Mindeststandards in der Filmbranche berücksichtigt.
 
Staatsminister Bernd Neumann begrüßte auch die positiven Entwicklungen bei den Verhandlungen mit den Rundfunksendern: "Die Medialeistungen der Sender in Form von Werbezeiten für Kinofilme werden deutlich erhöht. Hier konnten wichtige Erfolge erzielt werden. Und dies gilt nicht nur für die privaten Sender. Auch die öffentlich-rechtlichen Sender werden erstmals während der gesamten Laufzeit des FFG in erheblichem Umfang Medialeistungen erbringen. Zudem werden sich die Sender zu einer fairen Aufteilung der Rechte zwischen Sendern und Produzenten für die Video-on-Demand-Nutzung verpflichten. Hierdurch profitieren auch die Produzenten von den neuen Verwertungsformen für Kinofilme."
 
Der Novellierungsentwurf des FFG berücksichtigt ebenfalls neue Verwertungsformen von Filmen im Internet. So werden Anbieter neuer Dienste sowohl als Zahler von Beiträgen für die Finanzierung der Filmförderung, aber auch als Fördermittelempfänger berücksichtigt. Um mehr Werbung für den deutschen Film zu ermöglichen, werden die Mittel für die Absatzförderung deutlich erhöht. Mit Blick auf die beschleunigte Auswertung von Filmen in den Medien werden die Sperrfristen für die verschiedenen Auswertungsstufen verkürzt.
 
Auch der schwierigen Situation bei den Filmtheatern wird Rechnung getragen, indem sie bei ihrer Abgabe an die FFA entlastet werden. Zudem wird die Abspielförderung optimiert. Ein Teil der Förderung wird künftig nicht mehr als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt. Weiter wurde eine Regelung zum Erlass von Altdarlehen aufgenommen, um dem Investitionsstau zu begegnen.

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