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Presseschau

Debatte: Zweites Transparenzgutachten von Kirchhoff: Eine Entgegnung

10. November 2017
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epd medien betrachtet in seiner 45. Ausgabe vom 10.11.2017, S. 3-7 das zweite Gutachten des Staatsrechtlers Paul Kirchhoff zur Thematik "Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" (veröffentlicht September 2017).

In diesen Gutachten (wir hatten darüber berichtet) im Auftrag der ARD hatte Kirchhoff beleuchtet, wie transparent die ARD sein müsse bzw. auch könne. (In seinem ersten Gutachten aus dem Jahr 2013 hatte er sich für den Rundfunkbeitrag ausgesprochen und im Gegenzug "mehr Transparenz" von den Sendern gefordert.) Das zweite Gutachten kam zu der Aussage, dass Transparenz "kein Verfassungstatbestand" sei, sondern vielmehr ein "Sammelbegriff, hinter dem sich unterschiedliche Pflichten verbergen" würden. Einzelvertraglich könne Vertraulichkeit beansprucht werden und es gäbe auch noch die Aufsichtsgremien, die KEF und die Rechnungshöfe, die zusammen mit der Beschwerdestelle Kontrolle ausübten. Die Sportrechte könnten wegen Preisabsprachemöglichkeit und Wettbewerbswidrigkeit nicht veröffentlicht werden. Zu diesem Gutachten verfasst Friedrich Schoch, Professor für öffentliches Recht an der Universität Freiburg, eine ausführliche Entgegnung. Einleitend formuliert epd, dass das Stichwort "Transparenz" zu einem "Dauerthema" geworden sei und die Rundfunkanstalten immer wieder auch auf die unterschiedlichen Forderungen nach Transparenz reagiert hätten. Aber Schoch kritisiert: Das zweite Gutachten Kirchhoffs "bestätige die Geheimhaltungspraxis der Sender in weiten Teilen". Und weiter: "An entscheidenden Stellen des Kirchhoff-Gutachtens werde eher postuliert als argumentiert, und nicht einmal das geltende Recht werde stets sauber verarbeitet." Er fordert, dass der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat die "Arkantradition im Rundfunkwesen" endlich überwinden müsse.

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