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Presseschau

Bundesverwaltungsgericht stellt kollektive FFA-Finanzierung nicht in Frage

26. Februar 2009
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Die Pressemitteilung der Produzentenallianz im Wortlaut:

Urteil stellt kollektive FFA-Finanzierung nicht in Frage

Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig unterstreicht die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, dass das Bundesverwaltungsgericht die durch alle Beteiligten getragene kollektive Finanzierung der FFA nicht grundsätzlich in Frage stellt und dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in Karlsruhe nur die Frage der branchen-internen Abgabegerechtigkeit zur Klärung vorgelegt hat.

Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinem Urteil ausdrücklich davon aus, „dass es gerechtfertigt ist, sowohl die Kino­be­treiber und die Unternehmen der Videowirtschaft als auch die Fernsehveranstalter an den Kosten der Film­förderung zu beteiligen.“

Angesichts des für die deutsche Filmwirtschaft bedeutsamen Urteils erklärt Christoph E. Palmer, Vor­sitzen­der der Produzentenallianz-Geschäftsführung: „Das Finan­zie­rungs­system der Filmförderungsanstalt hat sich bewährt. Der deutsche Film ist mit einem Marktanteil von 27 % so erfolgreich wie lange nicht. Die Förderung des Films in seiner gleichzeitigen Eigenschaft als zentraler Bestandteil nationaler Kulturpolitik und als Mittel und Ausdruck kultureller Identität ist selbst­verständlich absolut legitim – umso besser, wenn wie bei der FFA die Mittel dafür nicht aus Steuergeldern, sondern aus den gemeinsamen Beiträgen der Branche kommen. Wir gehen davon aus, dass die kulturwirtschaftlichen Gesichts­punkte dieser Finanzierung auch vom Bun­des­verfassungsgericht in Karlsruhe nicht in Frage gestellt werden.“

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