Unterhändler des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich am Mittwochabend (13.2.) in Straßburg vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht geeinigt. Diese muss in den nächsten Woche noch vom Europäischen Parlament und den Staaten der EU bestätigt werden. „In den allermeisten Fällen ist das eine Formalie – weil die Debatte jedoch so aufgeladen ist, könnte die Reform hier allerdings noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.“ Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet online dazu: EU einigt sich auf Leistungsschutzrecht
Es bleibt demnach bei dem besonders umkämpften Artikel 13 der geplanten Richtlinie bei dem Kompromiss aus dem Ministergremium, den Deutschland und Frankreich vorige Woche ausgemacht hatten. Im Artikel 13 würden künftig auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen. „Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürften nicht hochgeladen werden.“ Dadurch seien die Plattformen nun gezwungen künftig Uploadfilter zu installieren, die bereits beim Hochladen nachprüfen, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Die verabredete Version von Artikel 13 enthält eine Ausnahmeklausel für Startups.
Tech-Konzerne fürchten EU-Recht
Volker Rieck schreibt dazu, das „angesichts des vermeintlich letzten Trilogs zur Urheberrechtsreform der EU“ wieder viele Beteiligte Stellung beziehen würden. Allerdings sei der „Druck auf EU-Abgeordnete“ im Augenblick nicht zielführend, da am Beratungsverfahren des Trilogs „nur wenige EU-Abgeordnete beteiligt“ seien. Rieck schreibt weiter in seinem Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (14.2.2019, Medienteil) das die “Computer & Communications Industry Association, die Konzerne wie Amazon, Google und Facebook vertritt … vor „lästigen“ Urheberrechtsgesetzen in anderen Ländern“ warne und sich an die amerikanisch Regierung wenden würde: Der Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie, der Plattformen wie Youtube für Handlungen der Nutzer in Haftung nimmt, führe zu „undurchführbaren Filtermandaten“ und „Notice and stay down“-Verfahren. Die amerikanische Regierung solle etwas gegen den Gesetzgebungsprozess der EU unternehmen. Direkt zum Artikel: Sie funken Trump an
(Nicht frei zugänglich)