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Presseschau

EU einigt sich auf Reform des Urheberrechts / Plattformen müssen geschützte Werke lizenzieren.

14. Februar 2019
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Unterhändler des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich am Mittwochabend (13.2.) in Straßburg vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht geeinigt. Diese muss in den nächsten Woche noch vom Europäischen Parlament und den Staaten der EU bestätigt werden. „In den allermeisten Fällen ist das eine Formalie – weil die Debatte jedoch so aufgeladen ist, könnte die Reform hier allerdings noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.“ Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet online dazu:  EU einigt sich auf Leistungsschutzrecht

Es bleibt demnach bei dem besonders umkämpften Artikel 13 der geplanten Richtlinie bei dem Kompromiss aus dem Ministergremium, den Deutschland und Frankreich vorige Woche ausgemacht hatten. Im Artikel 13 würden künftig auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen. „Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürften nicht hochgeladen werden.“ Dadurch seien die Plattformen nun gezwungen künftig Uploadfilter zu installieren, die bereits beim Hochladen nachprüfen, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Die verabredete Version von Artikel 13 enthält eine Ausnahmeklausel für Startups.

Tech-Kon­zer­ne fürch­ten EU-Recht

Volker Rieck schreibt dazu, das „an­ge­sichts des ver­meint­lich letz­ten Tri­logs zur Ur­he­ber­rechts­re­form der EU“ wieder ­­­vie­le Be­tei­lig­te Stel­lung beziehen würden. ­­­­­­­Al­ler­dings sei der „Druck auf EU-Ab­ge­ord­ne­te“ im Augenblick nicht zielführend, da ­­­­am Be­ra­tungs­ver­fah­ren des Tri­logs „­­­­­­­­nur we­ni­ge EU-Ab­ge­ord­ne­te be­tei­ligt“ seien. ­­­­­­­­­Rieck schreibt weiter in seinem Artikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (14.2.2019, Medienteil) das ­die ­­­­­­­“Com­pu­ter & Com­mu­ni­ca­ti­ons In­dus­try As­so­cia­ti­on, die Kon­zer­ne wie Ama­zon, Goog­le und Face­book ver­tritt … vor „läs­ti­gen“ Ur­he­ber­rechts­ge­set­zen in an­de­ren Län­dern“ warne und sich an die amerikanisch Regierung wenden würde: ­­­­­Der Ar­ti­kel 13 der EU-Ur­he­ber­rechts­richt­li­nie, der Platt­for­men wie Youtube für Hand­lun­gen der Nut­zer in Haf­tung nimmt, füh­re zu „un­durch­führ­ba­ren Fil­ter­man­da­ten“ und „No­ti­ce and stay down“-Ver­fah­ren. Die ame­ri­ka­ni­sche Re­gie­rung sol­le et­was ge­gen den Ge­setz­ge­bungs­pro­zess der EU un­ter­neh­men. Direkt zum Artikel: Sie funken Trump an

(Nicht frei zugänglich)

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