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Presseschau

Was die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet dürfen – Entscheidung diese Woche

30. Januar 2018
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In dieser Woche treffen die Ministerpräsidenten die Entscheidung, was die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet dürfen. Claudia Tieschky schreibt dazu in der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 30.1.2018, Medienteil), dass

Zu den Punkten, die jetzt neu gefasst werden sollen, gehört die Erlaubnis, auch europäische Linzenzware wie angekaufte Serien 30 Tage lang in den Mediatheken zu zeigen. Außerdem soll die Sieben-Tage-Regel verschwinden, nach der alle Sendungen nur eine Woche in den Mediatheken stehen sollen und die schon lange nur noch auf dem Papier besteht. "In gewisser Weise passen wir das Gesetz an die Realität an", sagt Robra. Aber es geht auch hier um Geld: Die Produzenten fürchten, dass ihnen die Möglichkeit genommen wird, ihre Filme später auf DVD oder Streamingdiensten zu vermarkten, wenn sie über längere Zeit in den Mediatheken frei zugänglich sind. Sie verlangen von den Sendern eine Kompensation bei den Rechtekosten. Daran scheiterte schon einmal die Verabschiedung des Gesetzes. Seitenwende

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